Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten
2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge befugter oder unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dieses ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies binnen einer Woche unter Beifügung des Nachweises schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Andernfalls können Sie sich auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen und es ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen
4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit.
Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf)
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen
6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages
fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind
Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über dem jeweiligen
Basiszinssatz fällig
7. Provisionssätze
Die nachstehenden Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
a) Kaufverträge
- bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 3,57 %, bei einem Objekt unter € 50.000,-- beträgt die Mindestprovision € 1.500,--.
b) Erbbaurecht
- bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 3,57%.
c) An- und Vorkaufsrecht
- bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten, berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1,19%.
d) Vermietung und Verpachtung
- bei Wohnraummietverträgen 2,38 Monatsmieten vom Mieter, im gewerblichen Bereich 3,57 Monatsmieten vom Mieter,
- bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen, unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter eine weitere Monatsmiete.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils inklusiv Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe
8. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig werden
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Starnberg.